Betreuungsrecht erneuert. Notfallvertretung gestattet. Was heißt das?

Seit 01. Januar 2023 ist die Reformierung des Betreuungsrechts in Kraft. Bisher galt, dass sich Ehepartner:innen nur dann rechtlich gegenseitig vertreten können, wenn eine entsprechende Vorsorgevollmacht vorliegt. Nun ermöglicht das neue Gesetz, dass sich Eheleute im Notfall für maximal sechs Monate gegenseitig vertreten dürfen.

Doch wie immer ist das ein zweischneidiges Schwert. Welche Vorteile, aber auch Nachteile das neue Gesetz mit sich bringt, erfährst du jetzt bei uns.

Kurz und knapp erklärt bedeudet, dass neue Gesetz, dass die Ehepartner sich im Notfall gegenseitig vertreten, wenn KEINE Vorsorgevollmacht zu gunsten eines Dritten vorliegt. Ein Beispiel: Frau Müller erleidet einen Schlaganfall und kann ihr Belange nicht mehr selbst klären, somit hat jetzt automatisch Herr Müller das Recht und die Pflicht dies zu tun. Die Dauer beschränkt sich dabei auf 6 Monate. Dabei muss der Arzt/die Ärztin festlegen ab wann diese Frist gilt.

Vorteile davon:

  • verheiratete Paare sind im Notfall abgesichert, sofort abgesichert
  • auf staatlicher Seite werden Kosten gespart, da kein gerichtlicher Betreuer bestellt werden muss

Nachteile davon:

  • kaum jemand versteht das neue Gesetz gut
  • der Großteil der Ärzt:innen weiß nicht Bescheid – Angehörige denken, dass die Vorsorgevollmacht nicht mehr gebraucht wird

Empfohlen wird, jedoch trotzdem, den gerichtlichen Betreuer/in zu bestellen oder direkt im Anschluss des Ereignisses, sich selbst als Betreuer/in eintragen zu lassen. Denn nach Ablauf der 6 Monats Frist, darf der Ehepartner/die Ehepartnerin nicht mehr entscheiden und somit wird soweiso ein gerichtlicher Betreuer bestellt. Unser Tipp also: kümmere dich unbedingt um deine Anliegen und erstelle eine Vorsorgevollmacht.

Alles was du zur Vorsorgevollmacht wissen musst, findest du in unserem Beitrag dazu.

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