Umwandlungsanspruch - hilft dir die Leistungen optimal auf deine Bedürfnisse anzupassen.
Umwandlungsanspruch
Umwandlungsanspruch – hilft dir die Leistungen optimal auf deine Bedürfnisse anzupassen.
Wer seine Pflegesachleistungen (für die Versorgung durch einen professionellen Pflegedienst) von 724 Euro nicht voll ausgeschöpft hat, kann bis zu 40 Prozent davon auf Wunsch auch für weitere Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwenden. Diese Möglichkeit wird Umwandlungsanspruch genannt.
Treffen die folgenden Punkte auf die Pflegesituation zu, hast du das Recht auf Umwandlungsanspruch:
- Zu Hause gepflegt.
- Mindestens Pflegegrad 2.
Als versicherte Person erhältst du eine der folgenden Pflegeleistungen
- Pflegesachleistung
- Kombinationsleistung, bestehend aus Pflegesachleistung und Pflegegeld
- Pflegegeld
Wenn du den monatlichen Anspruch auf Pflegesachleistung nicht vollständig genutzt hast.
Beim Umwandeln musst du auf folgendes achten:
- Ambulante Pflegesachleistungen werden vorrangig abgerechnet. Danach kann ermittelt werden, wie viele Mittel noch zur Umwandlung zur Verfügung stehen.
- Mit dem Umwandlungsanspruch können bis zu 40 Prozent des maximalen Pflegesachleistungsbetrags für Betreuungsleistungen genutzt werden.
- Der Leistungserbringer, der die Betreuungsleistungen wie zum Beispiel Nachbarschaftshilfe anbietet, muss nach dem jeweiligen Landesrecht anerkannt sein.
- Du musst deiner Pflegekasse Belege für die Betreuungsleistung vorlegen.
Und so funktioniert es mit dem Umwandlungsanspruch:
Die gute Nachricht: du musst keinen Antrag im Voraus stellen. Es ist wichtig zu wissen, dass die Pflegesachleistung immer vorrangig abgerechnet wird. Erst danach kann ermittelt werden, wie hoch der Anspruch auf Umwandlung ist.
Wie beim Entlastungsbetrag erfolgt die Kostenübernahme durch die Pflegekasse nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das heißt, du bekommst die Kosten für die zusätzlichen Entlastungsangebote rückwirkend für den jeweiligen Monat erstattet, nachdem du entsprechende Belege bei der Pflegekasse eingereicht hast.
TIPP für den Umwandlungsanspruch
Auf diese Weise rechnet die Pflegekasse direkt mit dem Dienstleister ab:
Für dich ist es auf jeden Fall einfacher, wenn die Pflegekasse mit dem Dienstleister direkt abrechnet, denn dann brauchst Du nicht im Voraus bezahlen. Damit das möglich ist, musst du der Pflegekasse eine sogenannte Abtretungserklärung zukommen lassen.
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