Ratgeber Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

Bis zu 4.000 € Zuschuss für Treppenlift oder Badumbau sind möglich!

Wir zeigen Ihnen, wie das geht!

Test: Bekomme ich € 4.000?

oder

Kostenlose Beratung und Angebot einholen

Ratgeber Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen:

Bis zu 4.000 € Zuschuss für Treppenlift oder Badumbau sind möglich!

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Häufig lauern vor allem im Bad und an Treppen Gefahren.

Stürze drohen und die Unsicherheit in den eigenen vier Wänden wächst. Insbesondere wohnumfeldverbessernde Umbauten im Badezimmer sowie Treppenlifte können den Bewohnern viel Selbstständigkeit und Sicherheit zurückgeben und – im Pflegefall – Angehörigen die Pflege erleichtern.

Mit dem Alter und zunehmenden körperlichen Beschwerden muss der Wohnraum anderen Anforderungen genügen als noch in jungen Jahren. Die Wohnräume sollten weitgehend barrierefrei sein, damit Senioren möglichst lange selbstständig im eigenen Zuhause leben können.

Wenn Sie

  • Geheingeschränkt sind
  • Hilfe beim Treppensteigen benötigen
  • Unter Schwindel / Gleichgewichtsstörungen leiden
  • Bereits gestürzt sind, oder Sie bzw. Ihre Angehörigen Angst haben das Sie stürzen

sollten Sie ernsthaft über die Durchführung  von Umbaumaßnahmen nachdenken.

Häufig lauern vor allem im Bad und an Treppen Gefahren.

Stürze drohen und die Unsicherheit in den eigenen vier Wänden wächst. Insbesondere wohnumfeldverbessernde Umbauten im Badezimmer sowie Treppenlifte können den Bewohnern viel Selbstständigkeit und Sicherheit zurückgeben und – im Pflegefall – Angehörigen die Pflege erleichtern.

Mit dem Alter und zunehmenden körperlichen Beschwerden muss der Wohnraum anderen Anforderungen genügen als noch in jungen Jahren. Die Wohnräume sollten weitgehend barrierefrei sein, damit Senioren möglichst lange selbstständig im eigenen Zuhause leben können.

Wenn Sie

  • Geheingeschränkt sind
  • Hilfe beim Treppensteigen benötigen
  • Unter Schwindel / Gleichgewichtsstörungen leiden
  • Bereits gestürzt sind, oder Sie bzw. Ihre Angehörigen Angst haben das Sie stürzen

sollten Sie ernsthaft über die Durchführung  von Umbaumaßnahmen nachdenken.

Grundvoraussetzungen für eine Bezuschussung

  1. Es muss ein Pflegegrad vorliegen
  2. Mit dem Umbau wird die Pflege in der Häuslichkeit ermöglicht
  3. Mit dem Umbau wird die Pflege erheblich erleichtert
  4. Durch die Umbaumaßnahmen wir eine eigenständige Lebensführung gewährleistet, gesichert oder gesteigert.
  5. Genehmigung des Zuschusses durch die Pflegekasse muss vorliegen

Grundvoraussetzungen für eine Bezuschussung

  1. Es muss ein Pflegegrad vorliegen
  2. Mit dem Umbau wird die Pflege in der Häuslichkeit ermöglicht
  3. Mit dem Umbau wird die Pflege erheblich erleichtert
  4. Durch die Umbaumaßnahmen wir eine eigenständige Lebensführung gewährleistet, gesichert oder gesteigert.
  5. Genehmigung des Zuschusses durch die Pflegekasse muss vorliegen
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Ablauf der Beantragung

Der „Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)“ muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden, sonst kann es passieren, dass die Kasse nicht zahlt. Halten Sie folgenden Ablauf unbedingt ein:

Teilen Sie Ihrer Pflegekasse telefonisch mit, dass Sie eine Maßnahme / einen Umbau planen und erbitten Sie die Information wie es bei Ihrer Kasse abläuft.

Die meisten Kassen wollen 1-3 Kostenvoranschläge von professionellen Anbietern im Vorfeld. Sobald Sie Ihrer Kasse diese vorgelegt haben, bekommen Sie einen Bescheid in dem die Maßnahme genehmigt wird. Erst zu diesem Zeitpunkt, dürfen Sie die Maßnahme beauftragen, den Startpunkt mit dem Durchführenden Unternehmen festlegen (bei Treppenliften wird oft erst an dieser Stelle die Maßanfertigung beim Hersteller beauftragt.

Entweder unterschreiben Sie dem professionellen Anbieter eine „Abtretungserklärung“ – er kann dann den Anteil des Zuschusses bis maximal 4000 € direkt mit der Kasse abrechnen (Bei Privatversicherten ist dies nicht möglich) oder Sie gehen in finanzielle Vorleistung und lassen sich den Zuschuss bis maximal 4000 € erstatten.

Ablauf der Beantragung

Der „Antrag auf einen Zuschuss für eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes (§ 40 Abs. 4 SGB XI)“ muss vor Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden, sonst kann es passieren, dass die Kasse nicht zahlt. Halten Sie folgenden Ablauf unbedingt ein:

Teilen Sie Ihrer Pflegekasse telefonisch mit, dass Sie eine Maßnahme / einen Umbau planen und erbitten Sie die Information dazu, wie es bei Ihrer Kasse abläuft.

Die meisten Kassen wollen 1-3 Kostenvoranschläge von professionellen Anbietern im Vorfeld. Sobald Sie Ihrer Kasse diese vorgelegt haben, bekommen Sie einen Bescheid in dem die Maßnahme genehmigt wird. Erst zu diesem Zeitpunkt dürfen Sie die Maßnahme beauftragen (bei Treppenliften wird oft erst an dieser Stelle die Maßanfertigung beim Hersteller beauftragt).

Sie haben für die Bezahlung zwei Möglichkeiten: Wenn Sie Ihrem professionellen Anbieter eine „Abtretungserklärung“ unterschreiben, kann er den Anteil des Zuschusses bis maximal 4000 € direkt mit der Kasse abrechnen (Bei Privatversicherten ist dies nicht möglich).  Sie können auch selber in finanzielle Vorleistung gehen und lassen sich den Zuschuss bis maximal 4000 € direkt erstatten.

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Häufige Schwierigkeiten

Weitere Tipps

Es kommt immer wieder zu Problemen, weil die Pflegekasse die Bezuschussung mehrerer Maßnahmen nacheinander ablehnt. Welche Ansprüche habe ich? Wie oft darf ich einen Zuschuss beantragen?

Die Zuschüsse beziehen sich jeweils auf alle Maßnahmen, die eine bestimmte gesundheitliche Situation erforderlich machen. Es werden nur Maßnahmen genehmigt und finanziell bezuschusst, die dem aktellen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen entsprechen. Das bedeutet, dass wenn um die Pflege zu Hause zu ermöglichen nach Einschätzung des Medizinischen Dienstes ein Treppenlift UND ein Badumbau zum Zeitpunkt X nötig sind, es für beide Maßnahmen zusammen nur 4000 € Zuschuss gibt!

Ändert oder verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen, kann für erneute Umbauarbeiten ein neuer Antrag auf Zuschuss gestellt werden. Wenn der Treppenlift also nicht mehr ausreicht, weil die Pflegebedürftige Person nicht mehr umsteigen kann in den Treppenlift, kann ein Antrag auf einen Zuschuss für Plattformlift (mit dem die Pflegebedürftige Person mit einem E-Rollstuhl dann ohne umzusteigen transportiert werden kann) und eine Rampe (um aus dem Haus zu kommen) gestellt werden. Eine Verschlechterung muss NICHT Pflegegradrelevant sein, hängt also nicht von einer Erhöhung des Pflegegrades ab. In diesem Feld müssen Sie leider mit vielen Hürden und Widerstand rechnen, wenden Sie sich bei Fragen oder Unterstützungsbedarf gerne an unsere Pflegeexperten für eine Beratung.

Häufige Schwierigkeiten

Es kommt immer wieder zu Problemen, weil die Pflegekasse die Bezuschussung mehrerer Maßnahmen nacheinander ablehnt. Welche Ansprüche habe ich? Wie oft darf ich einen Zuschuss beantragen?

Die Zuschüsse beziehen sich jeweils auf alle Maßnahmen, die eine bestimmte gesundheitliche Situation erforderlich machen. Es werden nur Maßnahmen genehmigt und finanziell bezuschusst, die dem aktellen Hilfebedarf des Pflegebedürftigen entsprechen. Das bedeutet, dass wenn um die Pflege zu Hause zu ermöglichen nach Einschätzung des Medizinischen Dienstes ein Treppenlift UND ein Badumbau zum Zeitpunkt X nötig sind, es für beide Maßnahmen zusammen nur 4000 € Zuschuss gibt!

Weitere Tipps

Ändert oder verschlechtert sich der Zustand des Pflegebedürftigen, kann für erneute Umbauarbeiten ein neuer Antrag auf Zuschuss gestellt werden. Wenn der Treppenlift also nicht mehr ausreicht, weil die Pflegebedürftige Person nicht mehr umsteigen kann in den Treppenlift, kann ein Antrag auf einen Zuschuss für Plattformlift (mit dem die Pflegebedürftige Person mit einem E-Rollstuhl dann ohne umzusteigen transportiert werden kann) und eine Rampe (um aus dem Haus zu kommen) gestellt werden. Eine Verschlechterung muss NICHT Pflegegradrelevant sein, hängt also nicht von einer Erhöhung des Pflegegrades ab. In diesem Feld müssen Sie leider mit vielen Hürden und Widerstand rechnen, wenden Sie sich bei Fragen oder Unterstützungsbedarf gerne an unsere Pflegeexperten für eine Beratung.

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