Um Entlastungsangebote richtig zu nutzen, muss man wissen was genau dazu gehört. Möglichkeiten & Angebote.

Entlastungsangebote richtig nutzen

Entlastungsangebote richtig nutzen, geht nur wenn man auch weiß, was man alles damit machen kann.

Zum 01.01.2017 wurde aus dem Begriff „Betreuungs- und Entlastungsangebote“ der neue Begriff „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Mit diesen Angeboten können die pflegenden Angehörigen entlastet, aber auch die Pflegebedürftigen gefördert, betreut oder beaufsichtigt werden.

WICHTIG zu wissen ist, dass der Anbieter eine gesetzliche Zulassung haben muss, denn nur dann werden die Kosten auch von den Pflegekassen bezahlt.
Außerdem bestehen große Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern.
Ratsam ist es daher, direkt bei der Krankenkasse nach einer Liste der zugelassenen Leistungsträger in deinem Bundesland zu fragen.

Zu den Enlastungsangeboten zählen:

  • Kurzzeitpflege
  • Verhinderungspflege
  • teilstationäre Pflege, wie Tagespfleges- oder Nachtpflege
  • ambulanter Pflegedienst
  • Gedächtnistraining, Sing-, Bastel-, Sportgruppen und Ähnliches
  • Haushalts- und Serviceangebote
  • Alltagsbegleiter

Verschiedene Angebote können durch anerkannte, ehrenamtliche Helfer erbracht werden. Damit kannst du Geld sparen, denn diese sind wesentlich günstiger als Fachkräfte. Schaue dort jedoch unbedingt nach den individuellen Qualifikationen.
Privatpersonen, wie zum Beispiel der Nachbar, der zum Karten spielen kommt, können vom
Entlastungsbeitrag nicht bezahlt werden. Nur Vereine oder Einrichtungen, mit einer Zulassung für
die Durchführung von Entlastungsangeboten sind erlaubt.

Wie so oft, musst du auch hier einen Antrag an die Pflegekasse stellen, jedoch ist das in diesem Fall sehr einfach. Zunächst musst du leider im Voraus bezahlen und dann alle Quittungen bei der Pflegekasse einreichen. Das Einreichen der Quittungen gilt automatisch als Erstantrag.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, den Anbieter direkt mit der Pflegekasse über, eine Abtretungserklärung abrechnen zu lassen. Hierbei solltest du dir aber immer unbedingt eine Kopie der Rechnung geben lassen.

Noch etwas mehr zu diesem Thema findest du in unserem Artikel „Entlastungsbetrag„.

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